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Neue Rechengrößen in Sozialversicherung

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Die vorläufigen Rechengrößen der Sozialversicherung für 2022 wurden veröffentlicht. Sie sind wichtig, wenn sich Beschäftigte privat krankenversichern wollen — und markieren die Grenzen, bis zu denen Gutverdiener in der Sozialversicherung mit Beiträgen belastet werden.

Die voraussichtlichen Rechengrößen für die Sozialversicherung 2022 wurden vor kurzem in der entsprechenden Verordnung veröffentlicht. Und das sollte viele Menschen aufhorchen lassen, die aktuell in der Sozialversicherung sind – und darüber nachdenken, zu einem privaten Krankenversicherer zu wechseln. Auch für Gutverdiener in der Sozialversicherung sind sie interessant. Die Rechengrößen werden jedes Jahr neu bestimmt und orientieren sich an der Entwicklung der Löhne. Hier hat Corona seine Wirkung entfaltet: denn erstmals seit langer Zeit steigen diese Werte nicht.

Die Lohnentwicklung im Jahr 2020 betrug im Bundesgebiet minus 0,15 Prozent und in den alten Bundesländern sogar minus 0,34 Prozent.

Wichtig für Gutverdiener ist die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Für den Einkommensanteil oberhalb dieser Grenze sind keine Beiträge zu entrichten. In den letzten Jahren ist auch diese immer wieder angehoben worden –nicht so im kommenden Jahr. Sie soll konstant bei 4.837,50 Euro Bruttolohn im Monat bestehen bleiben. Derselbe Wert gilt für die gesetzliche Pflegeversicherung.

Ebenfalls unverändert soll die im Versicherungsrecht relevante allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze bleiben. Arbeitnehmer, die in die private Krankenversicherung wechseln wollen, müssen zukünftig mindestens 64.350 Euro im Jahr verdienen.

Für höhere Lohnnebenkosten sorgt auch die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung: zumindest im Osten der Republik. Hier gibt es für die neuen und alten Bundesländer unterschiedliche Werte. Während die Beitragsbemessungsgrenze im Westen der Republik sinkt, wird sie für die neuen Bundesländer leicht angehoben. Die BBG West sinkt von 7.100 Euro auf 7.050 Euro im Monat. In Ostdeutschland gilt im kommenden Jahr die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 6.750 Euro (6.700 Euro). Grund für diese unterschiedliche Entwicklung ist auch, dass die Renten in West und Ost angeglichen werden, und (wie bereits erwähnt), die Löhne in den „alten“ Bundesländern deutlicher sanken.

Die veröffentlichten Zahlen sind vorläufig: Sie müssen noch vom Bundeskabinett und dem Bundesrat abgenickt werden. Doch in der Regel ändert sich an den Zahlen nichts mehr, da sie nach einem genau vorgegebenen Verfahren berechnet werden. Wer nicht genug verdient, um zu einem privaten Krankenversicherer zu wechseln, kann auch mit einer Krankenzusatz-Police seinen gesetzlichen Schutz upgraden, ob bei Zahnersatz, Krankenhaus-Unterkunft oder Chefarzt-Behandlung. Hier lohnt ein Beratungsgespräch!