In Deutschland ist der Pensionsfonds eine vergleichsweise junge Variante der betrieblichen Altersversorgung. Er wurde erst 2002 zugelassen. Arbeitnehmer sowie ggf. deren Hinterbliebene erhalten einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen.
Ein Pensionsfonds kann zum Beispiel lebenslange Altersrenten mit Mindestgarantie bieten. In diesem Fall müssen die Leistungen während der gesamten Auszahlungsphase gleich bleiben oder steigen.
Der Beitragsaufwand kann vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) oder von beiden Seiten getragen werden. Der Arbeitnehmer hat wie bei der Pensionskasse und der Direktversicherung die Möglichkeit, soweit sie acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übersteigen. Das sind 7.248 Euro pro Jahr (= 90.600 Euro x 8 Prozent) bzw. 604 Euro monatlich im Jahr 2024. Bis zur Hälfte dieses Betrages fallen außerdem keine Sozialabgaben an. Der in der Vergangenheit zusätzlich steuerbegünstigte Beitrag in Höhe von 1.800 Euro jährlich entfällt bzw. wird auf den Gesamtumwandlungsbetrag angerechnet. Die Versorgungsleistungen aus steuerfreien Beiträgen müssen voll versteuert werden.
Der Arbeitnehmer kann auf Wunsch zusätzliche Beiträge aus seinem individuell versteuerten Einkommen in den Pensionsfonds einbringen.