Scherben bringen nicht immer Glück – vor allem dann nicht, wenn zum Ärger über einen Glasbruch noch Kosten für hochwertige Verglasungen von Möbeln, die Duschkabine, ein neues Cerankochfeld, Spiegel oder Fenster mit großen Glasflächen hinzukommen.
Hier schützt eine Glasversicherung. In den meisten Fällen beauftragt der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst einen Fachbetrieb mit dem Austausch der beschädigten Scheiben und reicht dann beim Versicherer die Rechnung ein. Geleistet wird auch für sonstige erforderliche Maßnahmen wie Notverglasungen oder den Einsatz von Gerüsten und Kränen. Für die Versicherung ist dabei unerheblich, wie der Schaden entstanden ist. Sie erhalten die Leistung also auch, wenn Sie den Schaden selbst, aber ohne Vorsatz, verschuldet haben. Ebenso wenig spielt eine Rolle, ob mutwillige Beschädigung, Einbruch, Luftzug, Sturm, Temperaturschwankungen oder einfach nur Unachtsamkeit zu den Scherben geführt haben. Wir beraten Sie zu den Details.