Einkommensverluste
Eine volle Erwerbsminderungsrente wird erst fällig, wenn der gesetzlich Versicherte weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann. Beträgt die Arbeitsfähigkeit zwischen drei und unter sechs Stunden täglich, wird lediglich die halbe Rente fällig, und ab sechs Stunden gibt es gar keine Leistung. Zudem wird der berufliche Status des Betroffenen nicht mehr berücksichtigt. Er oder sie muss nahezu jeden anderen Job annehmen. Im schlimmsten Fall führt der „Karriereweg“ vom Manager zum Pförtner. Deshalb wurde auch der Begriff „berufsunfähig“ durch „erwerbsgemindert“ ersetzt.
Erwerbsminderungsrenten werden zeitlich befristet gezahlt und stehen unter dem Vorbehalt einer Nachprüfung. Das bedeutet: Steigt das Leistungsvermögen an, kann die Rente gekürzt werden oder ganz entfallen. Nachprüfungen sind im Abstand von drei Jahren vorgesehen. Nur bei ungünstiger medizinischer Prognose wird eine Dauerrente gezahlt.
Die Erwerbsminderungsrente liegt oft unter dem Bedarf zur Grundsicherung. Könnten Sie davon leben?
Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ist bereits für Singles ein existentielles Risiko. Es steigt dramatisch, wenn Sie wesentlich zum Lebensunterhalt Ihrer Familie beitragen, denn dann sind auch Partner und Kinder unmittelbar betroffen.
Was vom Einkommen bleibt, wenn die Arbeitskraft schwindet, zeigt beispielhaft die nebenstehende Grafik.